Hallo Alle Zusammen,
nachdem mir hier letztes mal so super geholfen wurde, versuche ich es erneut.
Ich habe folgendes Problem, eine Firma ist unbekannt verzogen.
Laut dem aktuellen HR-Auszug ist die Anschrift in München. Allerdings kommen alle Briefe wieder zurück.
Des Weiteren hat mir der ehemalige Geschäftsführer mitgeteilt, dass er die Firma in 2015 verkauft hat und er nicht weiß wo diese nun ihren Sitz hat.
Ich würde jetzt den Gewerbesteuerbescheid Öffentlich Zustellen nach § 15 VwZG und dann ganz normal die Vollstreckung gegen die Firma einleiten.
Müsste ich die Mahnung und die Pfändung dann auch Öffentlich zustellen oder?
Vielen Lieben Dank für Eure Antworten!