Wird Notgeschäftsführer zum Liquidator

  • Das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH wurde aufgehoben. Ich würde in diesem Zusammenhang nach § 384 FamFG an sich den letzten Geschäftsführer jetzt als neuen Liquidator eintragen. (Der Gesellschaftsvertrag der GmbH sieht diesbezüglich keine besonderen Regelungen vor).

    Der letzte Geschäftsführer war ein Notgeschäftsführer. Dieser wurde bestellt zur Wahrnehmung der Rechte der GmbH im Insolvenzverfahren. Ein Enddatum war bei seiner Bestellung nicht vorgesehen.

    Wird dieser Notgeschäftsführer nach § 66 I GmbHG jetzt automatisch zum Liquidator (evtl. Notliquidator?)?
    Oder müsste man sagen, dass sein Amt ersatzlos endet? Die Phase der Notgeschäftsführung ist vorbei. Wir sind jetzt in der Abwicklung. (Die GmbH ist zur Zeit noch an einer KG beteiligt.) Sofern ein Liquidator erforderlich wird, mag die Bestellung eines Notliquidators beantragt werden?

    Im ersten Fall würde ich wie oben aufgeführt eintragen. Im zweiten Fall würde ich nur den Notgeschäftsführer nach § 384 FamFG löschen und keinen Liquidator neu eintragen.

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