Das Inso-Verfahren befindet sich derzeit in der Wohlverhaltensphase (bereits Verfahren aufgehoben worden).
Nun stellt der Schuldner einen Antrag auf Freigabe eines Zahlungseinganges auf seinem P-Konto, da bzgl. dieses Kontos eine Pfändung vorliegt.
Die alles entscheidende Frage, die sich mir stellt, ist, welches Gericht ist hier sachlich zuständig?
Ist es hier auch das Vollstreckungsgericht (vgl. Uhlenbruck, § 294 InsO, Rn. 17) oder ist das Insolvenzgericht diesbezüglich sachlich zuständig?
Danke schon einmal im Voraus.