Kostenbefreiung der Dt. Rentenversicherung?

  • Hallo,

    Ich habe die Pfändung eines Miterbenanteils eingetragen auf Antrag der Dt. Rentenversicherung. Die Kostenrechnung wurde nun moniert. Die Pfändung betraf den Rückzahlungsanspruch überzahlter Waisenrente. Die Rentenkasse stützt sich auf Ihre Kostenbefreiung aus § 64 Abs. 2 SBG X. Ich arbeite hier mit einer Übersicht aus der sich keine Kostenbefreiung ergibt mit Verweis auf das OLG Naumburg vom 11.04.2005 (8 UF 58/04). Hier ging es um einen Versorgungsausgleich bei dem keine Kostenbefreiung besteht. Der Versorgungsausgleich taucht jedoch auch nicht im Katalog des § 64 Abs. 2 SGB X auf. Ich bin nun verunsichert und meine Recherche verwirrt mich nur noch mehr. Hat Jemand Erfahrungen diesbezüglich?

    Vielen dank im voraus

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!