Auflassung gerichtlich protokolliert

  • Ich hätte mal eine kurze Frage und bitte eigtl. nur um kurze Bestätigung, daß ich richtig liege:

    Einigung, Bewilligung, Eintragungsantrag sind im Rahmen einer Scheidung gerichtlich protokolliert. Es ist doch jetzt ausreichend eine Ausfertigung dem GBA vorzulegen zwecks Umschreibung. Der Antrag des Miteigentümers, der es nun alleine haben soll (Ex- Ehemann) muss nicht nochmals öffentlich beglaubigt sein, richtig?

    Die UB vom Finanzamt kann doch der Miteigentümer auch selbst anfordern, richtig? Danke für eine kurze Antwort.

  • Der Antrag kann formlos gestellt werden und meines Wissens kann der Erwerber natürlich die UB anfordern (bei uns in Niedersachsen bräuchtest du gar keine dafür).

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

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