Ich hätte mal eine kurze Frage und bitte eigtl. nur um kurze Bestätigung, daß ich richtig liege:
Einigung, Bewilligung, Eintragungsantrag sind im Rahmen einer Scheidung gerichtlich protokolliert. Es ist doch jetzt ausreichend eine Ausfertigung dem GBA vorzulegen zwecks Umschreibung. Der Antrag des Miteigentümers, der es nun alleine haben soll (Ex- Ehemann) muss nicht nochmals öffentlich beglaubigt sein, richtig?
Die UB vom Finanzamt kann doch der Miteigentümer auch selbst anfordern, richtig? Danke für eine kurze Antwort.