Ich habe jetzt mal in allen mir zur Verfügung stehenden Kommentaren (Dassler/Schiffhauer, Depré, Böttcher, Löhnig) dazu geschaut. Alle sind der Meinung von Stöber. Nur der Storz ist anderer Meinung. Dem Ablösenden steht man allein das Recht zur einstweiligen Einstellung zu. Für alles andere bedarf es einer Legitimation. Ich würde das hier auch nicht anders als Stöber behandeln.
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