Hallo
ich habe gerade eine Akte auf dem Tisch, in welcher der Gläubiger einer Zwangshypothek aufgeboten werden soll.
Bestehen irgendwelche Bedenken, wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen, den Gläubiger der Zwangshypothek aufzubieten? Also gibt es Besonderheiten bei der Zwangshypothek?
Vielen Dank im Voraus!