WEG-Änderung neue AB nötig?

  • Der Bauträger ändert die TE bzw GO dahingehend dass jetzt an einer Seite ein neues Fenster reinkommt....Brauch ich dazu eine neue AB?
    Dafür spräche, dass die alten Ansichten falsch sind; dagegen spräche, dass sich an der Abgeschlossenheit gar nichts ändert......Was sagt Ihr? Thx

  • Ich verlange in solchen Fällen keine neue AB, da sich ja an der Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten nichts ändert.

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