Ein Kläger möchte ein solches Verfahren gegen ein Hotel auf Teneriffa wg. Fluglärm einleiten. Habe mir die VO (EG) Nr. 861/2007 aus dem Internet ausgedruckt, habe aber noch keine Praxiserfahrung mit diesem Verfahren.
Gibt es hier einen Spezialisten zu diesem Thema? Gerne auch mit Tel.nr. für ein paar klärungsbedürftige Fragen.
Europäisches Bagatellverfahren (Europ. Verf. für geringfügige Forderungen)
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fam10 -
29. Juni 2016 um 09:24
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Ich bin kein Vollsterckungs-Rpfl. habe mich aber kürzlich (privat) damit beschäftigen müssen.
Auf der Seite der europäischen Justiz (european e-justice) findest du einen Leitfaden.
https://e-justice.europa.eu/content_small_…forms-177-de.do
Soweit ich mich entsinne gibt es die Verfahren aber nur für Forderungen aus Verträgen.
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Einzelheiten zum Erkenntnisverfahren können der Internetseite des Amtsgerichts Warendorf entnommen werden:
http://www.ag-warendorf.nrw.de/infos/eu/euscvo/index.phpInfos zur Zwangsvollstreckung aus dem Urteil im Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind dort ebenfalls eingestellt:
http://www.ag-warendorf.nrw.de/infos/eu/infos/zv/1/eugfvo.pdf
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