Kläger hat PKH. Eingeklagt wird Schmerzensgeld.
Dann Vergleich: Beklagter zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ...€.
Kann das Gericht trotzdem die Gerichtskosten, PKH-Gebühren und ggf. Wahlanwaltsgebühren im Rahmen einer Einmalzahlung zurückfordern?
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