Für den Verstorbenen wurde ein Sparbuch mit einem Guthaben von über 14.000 € hinterlegt. Es gibt einen Erben, der jedoch noch keinen Herausgabeanspruch geltend gemacht hat.
Der Erbe hat Schulden bei der Justizkasse in Höhe von 1.866,93 €. Diese hat nun durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Konten des Erben gepfändet, was das Sparkonto einschließt.
Nun verlangt die Justizkasse von der Hinterlegungsstelle die Herausgabe des Sparbuchs. Ist dies so möglich ? Ich habe Bedenken, da das Guthaben höher als die Kostenforderung ist.