Hallo, hat sich jemand schon mal mit folgender Frage beschäftigt:
Bestehende GbR aus A,B,C möchte erwerben. Lt. Angabe der Beteiligten besteht die GbR bereits und A,B,C sind die einzigen Gesellschafter. B ist in Gütergemeinschaft verheiratet.
Reicht mir nun die Angabe der drei, dass sie die einzigen sind oder brauche ich hinsichtlich des B daneben trotzdem die güterrechtliche Erklärung dass der GbR-Anteil des B Vorbehaltsgut ist, weil ich hier ja eine konkrete weitere mögliche Mitgesellschafterin (die Ehefrau des B) habe? Kann der GbR-Anteil überhaupt Gesamtgut sein?