vollstreckbare Teilausfertigung eines türkischen Unterhaltstitels bei Rechtsnachfolge

  • Hallo zusammen,

    über die Suche bin ich leider nicht weitergekommen...

    Ein türkisches Familiengericht hat 2006 ein Urteil erlassen, wonach der Kindesvater Unterhalt für das Kind in Höhe von 500 YTL zahlen muss. 2014 wurde Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach AUG gestellt und mit Beschluss aus 2014 wurde beschlossen, dass die Zwangsvollstreckung zulässig ist und gem. §§ 36, 41 AUG entsprechende Klausel erteilt und mit

    Nun meldet sich das JA und stellt Antrag auf Erteilung einer "weiteren vollstreckbaren Teilausfertigung" (eigentlich RNF Klausel), weil diese nach dem UVG Leistungen gewährt haben.

    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich überhaupt eine RNF Klausel und entsprechende weitere vollstreckbare Teilausfertigung erteilen kann? Der eigentliche Titel ist ja aus der Türkei, und nicht von uns... :gruebel:
    Vielen Dank schon einmal...

  • Das könnte so ein Fall der §§ 39, 40 AUG sein. Das macht dann aber auch das Gericht beim Sitz des OLG. Ich finde im 20 RPflG keinen Zuständigkeitszuweisung an den Rpfl. Ich würde auch sagen, dass dafür der Richter zuständig ist.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Hm. Das dachte ich auch erst. Aber es gibt ja bereits eine Zulassung der Zwangsvollstreckung nebst Klausel, nur eben für das Kind vertr. durch die Mutter. Gilt §§ 39,40 AUG dann für die Rechtsnachfolge?

  • Ich denke ja, da in 39 I steht: " ... oder wird die Vollstreckungsklausel zugunsten eines anderen als des in dem Titel bezeichneten Gläubigers ... beantragt ..."

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!