Pfüb Zug um Zug

  • Hallo allerseits!

    Habe (mal wieder) ein Problem mit einem Pfüb aufgrund Zug-um-Zug-Urteils. Schuldner wurden zur Zahlung gegen Rechnungsstellung verpflichtet.
    Meines Wissens benötigt der G doch eine Beweisurkunde hinsichtlich der Befriedigung bzw. des Annahmeverzugs des S.
    Der G hat das Schriftstück (Rechnung) jedoch einfach über einen GV zustellen lassen und weist nun lediglich die Niederlegung eines Schriftstückes in den Briefkasten nach. Dies stellt doch kein tatsächliches Angebot dar, oder doch? Zumal doch der GV bei einem bloßen Zustellauftrag gar nicht die Ordnungegemäßheit der Gegenleistung prüft. Ich denke daher nicht, dass dies ausreicht. Letztlich habe ich nichts, als einen bloßen Zustellvermerk in der Hand. Ich zweifle daher, ob dies als Nachweis der Befriedigung durch öffentliche Urkunde ausreicht.

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