Folgender Sachverhalt:
Vermieter macht sein Vermieterpfandrecht geltend. Gemäß § 168 InsO geht vom IV an den Vermieter eine Mitteilung raus. Der erklärt daraufhin, dass er gerne gemäß § 168 Absatz 3 InsO selbst die Gegenstände in den Mieträumen übernehmen würde…..Sein Angebot bezüglich des Kaufpreises ist passend.
Meine Frage: Was muss jetzt alles erstellt werden vom IV? Meine Vorstellung ist:
- Kaufvertrag
- Schreiben, worin der Vermieter darauf hingewiesen wird, dass von ihm 4 % Feststellungspauschale vom Nettokaufpreis+ 5 % Vewertungspauschale vom Nettokaufpreis + Umsatzsteuer vom Kaufpreis+ Umsatzsteuer von der Vewertungspauschale an die Masse zu erstatten sind sowie der Nettokaufpreis seine Insolvenzforderungen entsprechend mindern werden.
- Rechnung an Vermieter bezüglich Kaufpreis
- Eine zweite Rechnung an den Vermieter bezüglich der Verwertung der Gegenstände
Habe ich was vergessen bzw. falsch dargestellt?