Elternteil als Ergänzungspfleger?

  • Hallo zusammen,
    ich habe hier einen etwas kuriosen Fall:

    Kindesvater hat alleinige elterliche Sorge für die Bereiche Aufenthaltsbestimmung und Beantragung von Erziehungshilfen; im übrigen gemeinsames Sorgerecht der Eltern.
    KV sitzt nun in einer türkischen JVA.

    Der Richter hat das Ruhen der elterlichen Sorge für die Bereiche Aufenthaltsbestimmung und Beantragung von Erziehungshilfen festgestellt und Ergänzungspflegschaft angeordnet. EP soll die Kindesmutter sein.

    Eine Abänderung nach § 1696 BGB (Rückübertragung) käme nicht in Betracht, da der KV nicht beteiligt werden kann. Hätte das aber nicht nach § 1678 II BGB gemacht werden müssen - auch ohne Beteiligung des Vaters?

    Es kommt mir irgendwie befremdlich vor, dass nun eine Ergänzungspflegschaft geführt wird und die Mutter EP ist. Dann müsste ich sie ja ganz normal verpflichten, einen Bericht anfordern und ihr auch die Aufwandspauschale auszahlen u.s.w..

    Hat dazu jemand Ideen?

    Danke vorab :)

  • Mach dir nicht zu viele Gedanke über unsere Gesetzgebung. :)
    Ich hatte mal einen Fall, da war der leibliche Vater der Vormund seines Kindes. Und den musste ich auch verpflichten und alles. :D
    Die Eltern waren nicht verheiratet, das Sorgerecht hatte nur die Mutter. Dann war die Mutter abgetaucht und unauffindbar, das Kind blieb beim Vater. Das Gericht konnte dem Vater das Sorgerechgt nicht übertragen, weil es die Mutter nicht beteiligen konnte - also wurde der Vater zum Vormund bestellt.

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