Streitwert Einigung

  • Hallo an Alle

    ich habe des Öfteren folgende Konstallation (meistens in Familiensachen).

    Außergerichtlich gegenseitige Forderungen (z.B. insgesamt über Euro 30.000,00 Steuer, Auto etc.)
    Dann Einigung (auf beispielsweise Euro 6.000,00)
    Daraufhin Vergleichsprotokollierung im Scheidungsverfahren - und dann wird der Streitwert für die Einigung auf 6.000,00 festgesetzt.:gruebel:
    Aber das ist m.E. doch nicht korrekt - müsste er nicht auf 30.000,00 festgesetzt werden?
    In der Konstallation müsste ich die Einigungsgebühr (1,5) doch aus 6.000,00 abrechnen????
    Übersehe ich hier etwas?


    Osterhase

  • In der von Dir geschilderten Fallkonstellation wäre der Wert für die außergerichtliche Einigung in der Tat auf 30.000 EUR festzusetzen. Maßgeblich ist der im Streit befindliche Betrag und nicht der Betrag, auf den die Beteiligten sich geeinigt haben.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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