Hallo an Alle
ich habe des Öfteren folgende Konstallation (meistens in Familiensachen).
Außergerichtlich gegenseitige Forderungen (z.B. insgesamt über Euro 30.000,00 Steuer, Auto etc.)
Dann Einigung (auf beispielsweise Euro 6.000,00)
Daraufhin Vergleichsprotokollierung im Scheidungsverfahren - und dann wird der Streitwert für die Einigung auf 6.000,00 festgesetzt.
Aber das ist m.E. doch nicht korrekt - müsste er nicht auf 30.000,00 festgesetzt werden?
In der Konstallation müsste ich die Einigungsgebühr (1,5) doch aus 6.000,00 abrechnen????
Übersehe ich hier etwas?
Osterhase