Hallo,
wenn das Vermögensverzeichnis/ die Erklärung, dass das Kind kein Vermögen von mehr als 15.000 Euro geerbt hat, beingereicht wurde, was macht ihr dann mit der Akte???
Ich habe die bisher auf Frist gelegt, bis das Kind Volljährig ist und es dann per Schreiben darüber informiert, dass es im Jahr X Erbe geworden ist und ggf. Akteneinsicht nehmen kann. Das man die Kids mit Erreichen der Volljährigkeit anschreibt, steht leider nirgends (oder ich hab es noch nicht gefunden) aber ich kann mich wage daran erinnern, dass unsere Dozentin an der Uni so etwas gesagt hat und meine damalige Praxisausbilderin hat die Kids auch bei Volljährigkeit angeschrieben.
Nun hatte ich aufgrund Vertretung die Akten meiner Kollegin auf dem Tisch und da ist mir aufgefallen, dass sie nach entsprechenden Eingang die Akten weglegt.
Da meine Kollegin etwas schwierig ist und sie sich von mir als Neuling in der Familienabteilung ungern etwas sagen lässt, wollte ich mal fragen, wie es von euch gehandhabt wird.
Gibt es da überhaupt eine vorgeschriebene Verfahrensweise? Wenn ja, wo steht dazu etwas? Wenn ich zu meiner Kollegin gehe, um mit ihr darüber zu reden, würde ich gern etwas in der Hand haben.
Vielen Dank