Kurze Frage: Erbe weiß, dass Erblasser bei einem Unfall am Tag X gestorben ist. Absolute Gewissheit gibt es aber erst durch einen DNA-Test am Tag Y. Beginnt nun die Ausschlagungsfrist am Tag X, da der Erbe weiß, dass der Erblasser gestorben ist oder am Tag Y mit dem DNA-Gutachten, das den Tod bestätigt. Ich verstehe den BGH (ZEV 2000, 401) so, dass erst die Bestätigung des Todes aufgrund des DNA-Test eine zuverlässige Kenntnis des Erben darstellt und erst dann die Ausschlagungsfrist beginnt.
Was denkt ihr?