Alles anzeigenIch muss mich hier mal anschließen.
Ich habe derzeit genau das von Cromwell beschriebene Problem. Im Kaufvertrag (geschlossen durch Betreuer) wurde eine Finanzierungsvollmacht erteilt und dem Notar wurde hinsichtlich des KV eine Doppelvollmacht erteilt. Ich habe nun nachträglich die Genehmigung bzgl. der Finanzierungsgrundschuld bekommen. Diese hat der Notar ebenfalls in Doppelvollmacht entgegengenommen etc. Aus der Grundschuldbestellungsurkunde kann man wohl aufgrund der allgemeinen Vollmacht des Notars entnehmen, dass er dazu ermächtigt ist. Aber mein Problem ist derzeit, ob die Käufer handelnd in Vollmacht für den betreuten Verkäufer überhaupt diese Doppelvollmacht in der Grundschuldbestellungsurkunde erteilen können.Wie löst ihr solche Fälle?
Als Betreuungsgericht stelle ich den Genehmigungsbeschluss betr. die Finanzierungsgrundschuld
a) dem Betroffenen;
b) dem bestellten rechtlichen Betreuer und
c) dem beurkundenden Notar (aufgrund der -behaupteten- Vollmacht)zu.
Nach Eintritt der Rechtskraft bekommt der Notar die Genehmigung mit Rechtskraftvermerk/Rechtskraftzeugnis.
Ob das Grundbuchamt dann ein Problem mit der "Doppelvollmacht" hat, ist mir als Betreuungsgericht eigentlich egal.
Eine Zustellung an den Notar c) dürfte nicht erforderlich sein, da dieser nicht Beteiligter ist. Ein Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbeschluss hat er ohnehin nicht.
Bei uns erhält der Notar (bei erteilter DV) lediglich die Genehmigung mit Rechtskraftvermerk.
Im Übrigen schließe ich mich Thorsten an.