Zahlt der Sozialhilfeträger bereits seit Jahren die Heimkosten des Betreuten, muß das Gericht nicht aufklären, ob der Betreute einen realisierbaren Unterhaltsanspruch gegen seinen Sohn hat. (Leitsätze der Redaktion)
LG Essen, Beschluß vom 03.04.1997 - 7 T 195/97, NJWE-FER1997, 272