Bearbeitung KFB nach Abgabe an zuständiges Gericht

  • Wieder KFB !
    Diesmal vom Gläubiger bei einem unzuständigen Gericht beantragt.
    Der Schuldner wurde bereits angehört und hat Einwendungen gegen den Antrag erhoben.
    Höre ich den Schuldner nach Übernahme des Verfahrens erneut an und gehe schon mal auf seine Einwendungen ein oder setze ich gleich die Kosten mit entsprechender Begründung fest ?
    Unter Beachtung der Entscheidung meines Landgerichts zur Begründetheit der Kosten erwäge ich aber auch, den Gläubiger nochmals um Auskunft zur Notwendigkeit anzuhören und vielleicht gleich die Stellungnahme des Schuldners mitzuschicken.
    Ich kann mich irgendwie nicht so ganz einfach entschließen, was ich richtiger Weise tun sollte. Was sagen die Fachleute dazu ?

  • Der Gläubiger hat nochmal denselben Antrag gestellt, der bereits vom LG zurückgewiesen wurde? Da höre ich keinen Gegner an, sondern stelle dem Gläubiger anheim, den Antrag zurückzunehmen, kurze Frist und gut ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • (Und ich dachte noch, zum Glück habe ich den anderen Beitrag vorher gelesen...) Wenn du den Gläubiger eh nochmal um Vortrag bitten willst, würde ich dann erst den Schuldner anhören.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wieder KFB !
    Diesmal vom Gläubiger bei einem unzuständigen Gericht beantragt.
    Der Schuldner wurde bereits angehört und hat Einwendungen gegen den Antrag erhoben.
    Höre ich den Schuldner nach Übernahme des Verfahrens erneut an und gehe schon mal auf seine Einwendungen ein oder setze ich gleich die Kosten mit entsprechender Begründung fest ?
    Unter Beachtung der Entscheidung meines Landgerichts zur Begründetheit der Kosten erwäge ich aber auch, den Gläubiger nochmals um Auskunft zur Notwendigkeit anzuhören und vielleicht gleich die Stellungnahme des Schuldners mitzuschicken.
    Ich kann mich irgendwie nicht so ganz einfach entschließen, was ich richtiger Weise tun sollte. Was sagen die Fachleute dazu ?


    Ja, kann man sicher alles so machen, kommt halt auf die konkrete Sach- und Rechtslage per jetzt und deine eigene Würdigung an.

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