Hallo,
bin erst seit 2 Wochen im Familiengericht und habe hier einen schwierigen Fall. Leider kenne ich noch nicht alle Einzelheiten, da ich den Fall bisher erstmal nur telefonisch mit dem Kindesvater besprochen habe. Also ich weiß soviel:
Die Eltern wollen ihr Grundstück verkaufen, die Auswanderung ist geplant. Im Grundbuch ist für 2 minderjährige Kinder (17 und 14 Jahre alt) ein Wohnrecht eingetragen, dass im Zuge der Veräußerung gelöscht werden soll. Der Notar hat beim Vorgespräch auf die erforderliche familiengerichtliche Genehmigung für diese Löschung hingewiesen (§ 1821 Abs. 1Ziff. 1 BGB). Jetzt hat der Vater bei mir erfragt, unter bzw. zu welchen Bedingungen ich die Genehmigung erteilen würde.
Ich denke an eine Entschädigung/Ausgleich für den Rechtsverlust, aber in welcher Höhe? Der Notar hat den Jahreswert des Wohnrechts auf ca. 8.000,00 EUR festgesetzt.
Hatte vielleicht jemand diesen oder einen ähnlichen Fall schon? Ist das hier vielleicht auch schon besprochen worden, hab auf die Schnelle nichts gefunden...
Wäre für jede Idee dankbar.
@na