Hallo,
wir hatten einen ZV/VA-Auftrag an den GVZ geschickt. Der war auch beim Schuldner und stellte fest, dass der dort nicht mehr wohnhaft ist. Die ZV-Unterlagen wurden an uns zurückgereicht.
Wir hatten die Gebühren für ZV-Auftrag und VA-Auftrag in den Antrag aufgenommen.
Ich muss den Antrag jetzt also erneut an die neue Anschrift schicken. Ich bin mir jetzt aber unsicher, welche Gebühren ich für den neuen Auftrag abrechnen kann. Bekomme ich die ZV- und die VA-Gebühren noch einmal?
Danke vorab.
Liane