Belastungsgegenstand der Grundschuld

  • Guten Morgen,
    im Wohnungsgrundbuch ist derzeit eingetragen der Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit der Wohnung Nr. .... Außerdem sind zugeordnet Sondernutzungsrechte an einer genau bezeichneten Grundstücksfläche und an einem Parkplatz. Das SNR an der Grundstücksfläche wurde an Erwerber A verkauft = Vormerkung II/6. Der MEA verbunden mit der Wohnung und das SNR am Parkplatz wurden an Erwerber B verkauft = Vormerkung II/7. Erwerber B wurde vom Eigentümer bevollmächtigt, "das Kaufobjekt" mit Grundpfandrechten zu belasten. Das will er nun auch. Es ist die Eintragung einer GS beantragt, wobei Belastungsgegenstand nur der Kaufgegenstand des Erwerbers B sein soll. Das SNR an der veräußerten Grundstücks- fläche soll ausdrücklich nicht zum Pfandgegenstand gehören. M.E. ist die Eintragung der Grundschuld nicht vor der Eigentumsumschreibung auf Erwerber A und Abschreibung des SNR's an der Grundstücksfläche möglich. Richtig?

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