Herausgabe Unterlagen an Erben

  • Guten Abend,

    ich habe hier folgendes Anliegen:

    Ein zu Betreuender ist verstorben. Eine Abschlussrechnungslegung an das Betreuungsgericht ist erfolgt und die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

    Nun wollen alle 3 völlig zerstrittenen Erben von mir die Unterlagen haben. Wem muss ich diese nun aushändigen? Darf ich mir da einen aussuchen oder wie muss da verfahren werden? Es handelt sich um 5 dicke Aktenordner.

    Desweiteren stellt sich für mich die Frage, unabhängig von diesem Fall, wie die Aufbewahrungspflicht nach Beendigung einer Betreuung und die Herausgabepflicht der Unterlagen an Erben / ehemaligen zu Betreuenden, miteinander konform gehen sollen. Wenn ich verpflichtet bin Unterlagen herauszugeben, wie soll ich diese dann aufbewaren????

    Habe da leider im Netz keine Lösung gefunden.

  • Die Unterlagen, die eigentumsmäßig dem verstorbenen Betroffenen gehörten und durch dich als Betreuer für ihn verwahrt wurden (z.B. Kontoauszüge, Behördenbescheide, Sparbücher, Versicherungspolicen, ...) gibst du entweder an alle Erben oder einen Bevollmächtigten aller Erben heraus. Können sie sich nicht einigen kriegt die Unterlagen keiner. Im übrigen ist deine Schuld eine Holschuld. Keine Bringschuld. Quittung nicht vergessen. Alles andere (z.B. deine Rechnungslegung, Beschlussausfertigungen, Schreiben des Gerichts an dich als Betreuer) bleibt bei dir.

    Alles was du herausgeben must brauchst du nicht aufbewahren.

    Nachzulesen bei Deinert Online-Lexikon (via Internet) oder im neuen "Handbuch Betreuungsrecht" von Meier/Deinert.

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