Hallo liebe Kollegen,
ich habe mal wieder einen Fall auf dem Tisch, den ich so noch nicht hatte. Über die Suchfunktion war ich auch nicht erfolgreich, so dass ich auf eure Hilfe hoffe.
Folgender Fall: Im Grundbuch sind in Abt. III lfd. Nr. 1 und 2 Zwangssicherungshypotheken für die Stadt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingetragen. In Abteilung II lastete eine Auflassungsvormerkung für A und B. Der Notar beantragt die Berichtigung des Gläubigers, hilfsweise die Abtretung der Zwangssicherungshypotheken. Er überreicht eine notarielle Bewilligung des Vormerkungsberechtigten und des eingetragenen Gläubigers, aus der hervorgeht, dass die Vormerkungsberechtigten die Forderung beglichen haben, die Forderungen und somit die Hypotheken auf A und B als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB übergehen. M.E. handelt es sich um eine Berichtigungsbewilligung. Der Sachverhalt ist schlüssig dargelegt. Benötige ich noch den Nachweis, dass die Forderung beglichen ist (löschungsfähige Quittung) ? Oder die Titel? Sind weitere Unterlagen erforderlich? Wie wird der Rechtsübergang eingetragen? Bin für etwaige Anregungen dankbar.
LG