Hallo Kollegen,
ich habe hier eine merkwürdige Sache auf dem Tisch.
Ein österreichischer Bezirkshauptmann möchte aufgrund eines österreichischen Unterhaltstitels vollstrecken.
Der Schuldner hat im hiesigen Gerichtsbezirk seinen Wohnsitz. Der Titel hat eine österreichische Klausel (ist rechtskräftig und vollstreckbar) und wurde im Rahmen der Rechtshilfe zugestellt.
Die Vollstreckungsvoraussetzungen liegen meiner Meinung nach vor.
Nun möchte er PKH. Der PKH Antrag ist für das minderjährige Kind ausgestellt worden. Die Kindesmutter ist wohl erwerbstätig, darauf wurde aber im Amtrag nicht weiter eingegangen. Von ihr liegt lediglich eine Zustimmungserklärung bei, nachder der Bezirkshauptmann (von der Jugendwohlfahrt) das Kind für die Festsetzung des Unterhaltes und zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche vertreten darf.
Generell kenne ich solche Anträge nur vom Bundesamt der Justiz, wo unproblematisch PKH zu bewilligen ist.
Hatte jemande schon so etwas auf dem Tisch?
Ich würde Ihn entweder an das Bundesamt für Justiz verweisen oder Ihn darauf hinweisen, dass die Einkommenverhältnisse der Kindesmutter für die Prüfung des PKH-Antzrages heranzuziehen sind.
Wie seht ihr das?