Nachlasspflegschaft Bankvermögen

  • Hallo Zusammen,

    es ist hier teilweise heiß diskutiert, aber ich möchte dennoch nochmal fragen:
    Wann ordnet ihr eine Nachlasspflegschaft an?

    Ich habe aktuell etwas über 5000 € Bankvermögen, aber keinen sicherungsbedürftigen Nachlass. Alle bekannt gewordenen Erben haben die Erbausschlagung erklärt.
    Es werden Mietrückstände geltend gemacht, die das Bankvermögen knapp übersteigen.

    Normalerweise würde ich sagen, keine Nachlasspflegschaft, da kein Sicherungsbedürfnis. Aber das "Vermögen" ist ja jetzt nicht gerade wenig. Ok es sind keine 100.000 € aber auch keine 500 €.... wie seht ihr das? Habt ihr eine "Grenze" bei welchem Betrag ihr doch anordnet um ggf. Erben zu ermitteln bzw. das Vermögen zu sichern?

    Zudem habe ich jetzt von der Bank die Mitteilung bekommen, dass das Konto aufgelöst wurde und das Geld auf einem internen Konto liegt. Das halte ich auch nicht für richtig, hätte diese nicht hinterlegen müssen?

  • Du schreibst, dass Mietrückstände vorhanden sind, besteht der Mietvertrag noch?
    Wenn dieser nicht zu Lebzeiten vom Erblasser gekündigt wurde, stellt die Mietwohnung sicherungsbedürftigen Nachlass dar und Nachlasspflegschaft ist anzuordnen.
    Falls wirklich nur das Bankguthaben bekannt ist und sich sonst kein Gläubiger meldet und keine Wohnung, Auto, etc bestehen, würde ich keine Nachlasspflegschaft anordnen, sondern die Bank auffordern den auf dem Konto befindlichen Betrag förmlich zu hinterlegen. In solchen Fällen lasse ich mir aber vorher noch die Kontoumsätze ab dem Todestag von der Bank zusenden, um zu gucken, ob jemand nach dem Tod über das Konto verfügt hat.

  • ... die Bank auffordern den auf dem Konto befindlichen Betrag förmlich zu hinterlegen.


    Und dann? Der Vermieter oder andere Gläubiger (z.B. der, der die Beerdigung bezahlt hat) kommt an das hinterlegte Geld nicht dran und wird eine Nachlasspflegschaft nach § 1961 BGB beantragen. Die Stunden, die der NP braucht, um das Geld aus der Hinterlegung zu bekommen, schmälern den Nachlass wieder ein wenig.

  • Wie geschrieben:
    "Falls wirklich nur das Bankguthaben bekannt ist und sich sonst kein Gläubiger meldet und keine Wohnung, Auto, etc bestehen..."
    würde ich die Hinterlegung nur in Betracht ziehen, wenn sonst nicht weiter zu erledigen ist.

  • Das ist ein Fall für eine Nachlasspflegschaft. Auch Bankguthaben ist übrigens sicherungsbedürftiger Nachlass.

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  • Bankguthaben allein ist für mich ganz klar kein sicherungsbedürftiger Nachlass. Dies wurde hier auch schon in mehreren Threads diskutiert. Das Geld liegt sicher auf der Bank und wird dort verwahrt oder irgendwann von denen hinterlegt.
    Sonst müsste ich ja jetzt bei gefühlt jedem Nachlass bei dem die Erben ausschlagen eine Nachlasspflegschaft anordnen, denn ein Konto hat fast jeder. Ok, es könnte noch überzogen sein, dann vielleicht nicht.

    Ich habe jetzt Nachlasspflegschaft angeordnet, da ich nicht weiß, ob der Mietvertrag noch besteht und Sicherung ja auch bedeutet, dass es der Nachlass nicht noch höher überschuldet werden sollte.

    Danke :)

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