Hallo Zusammen,
es ist hier teilweise heiß diskutiert, aber ich möchte dennoch nochmal fragen:
Wann ordnet ihr eine Nachlasspflegschaft an?
Ich habe aktuell etwas über 5000 € Bankvermögen, aber keinen sicherungsbedürftigen Nachlass. Alle bekannt gewordenen Erben haben die Erbausschlagung erklärt.
Es werden Mietrückstände geltend gemacht, die das Bankvermögen knapp übersteigen.
Normalerweise würde ich sagen, keine Nachlasspflegschaft, da kein Sicherungsbedürfnis. Aber das "Vermögen" ist ja jetzt nicht gerade wenig. Ok es sind keine 100.000 € aber auch keine 500 €.... wie seht ihr das? Habt ihr eine "Grenze" bei welchem Betrag ihr doch anordnet um ggf. Erben zu ermitteln bzw. das Vermögen zu sichern?
Zudem habe ich jetzt von der Bank die Mitteilung bekommen, dass das Konto aufgelöst wurde und das Geld auf einem internen Konto liegt. Das halte ich auch nicht für richtig, hätte diese nicht hinterlegen müssen?