Ich bin mit der Vorprüfung der PKH beauftragt.
Der Kläger, dem PKH bewilligt wurde, beantragt PKH für eine Klageerweiterung. Bei der Prüfung stellt sich raus, dass er offensichtlich falsche Angaben gemacht hat.
Klar, die PKH hebe ich auf.
Ich will aber auch die PKH für die Klageerweiterung ablehnen. Es gab mal Entscheidungen, die gesagt haben, bei offensichtlich falschen Angaben darf ich die PKH zurückweisen.
Die gegenteilige Entscheidung des BGH ist mir bekannt. Da ich beim ArbG bin, halte ich die für mich nicht für maßgeblich, da hier weder Anwaltszwang besteht, noch Kostenvorschüsse erhoben werden.
Hat da jemand mal eine Entscheidung ? Ich finde die nicht..