Hallo,
ich habe ein kleines Problem in einer Hinterlegungssache.
Es gab zwei Anträge auf Auszahlung (einer berichtigt einer nicht). Den nichtberechtigten habe ich durch Beschluss zurückgewiesen, mit der Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 7 NHintG. Da es sich um eine unbefristet Beschwerde handelt, weiß ich nun nicht wann ich auf Grund des berichtigten Antrages die Auszahlung vornehmen kann. Der Zurückweisungsbeschluss wird ja nicht rechtskräftig.
Wie würdet ihr das machen ? (auf die Bitte um Rechtsmittelverzicht kam bislang keine Reaktion)
Liebe Grüße
Ani