Streitiges ES-Verfahren + NL-Pflegschaft

  • Guten Morgen zusammen,

    ich bitte euch um eure Einschätzung.

    Sachverhalt ist folgender:
    - Erblasserin errichtet:
    1 .2006 ein Testament, nach dem sie A als Alleinerbin einsetzt
    2. 2012 ein Testament, nach dem sie vorherige Testamente widerruft und dann schreibt "Meinen letzten Willen fasse ich wie folgt neu:" und dann abbricht.
    3. ebenfalls 2012 noch 2 Testamente, in denen Vermächtnisse ausgesprochen werden

    - Ende 2012 verstirbt Erblasserin
    - Anfang 2013 stellen gesetzliche Erben ein Erbscheinsantrag (gesetzliche Erbfolge)
    - A wehrt sich und es folgen jahrelang Gutachten und Zeugenaussagen über die Testierfähigkeit der Erblasserin
    - November 2016: Richterin weist Erbscheinsantrag der gesetzlichen Erben zurück (Erblasserin sei im Jahre 2006 testierfähig, im Jahre 2012 jedoch nicht mehr gewesen) + diese legen Beschwerde ein
    - Anfang/Mitte Dez:
    Das Finanzamt (Erbschaftssteuerstelle) regt eine Nachlasspflegschaft an. Im Einzelnen erklären sie, dass die Erblasserin und Grundbesitz und laut Aussage der Bank ein Bankvermögen von 20.000,00 € hinterlassen habe.
    Diese 20.000,00 € wurden aufgrund einer Bankvollmacht (!) auf A (eingesetzte Erbin im Testament von 2006) umgeschrieben, nach Mitteilung der Bank. Das Finanzamt hält daher eine Sicherung nach § 1960 BGB für erforderlich.

    Die Akten müssen wegen der Beschwerde jetzt zum OLG. Danach sieht man sie vermutlich monatelang nicht mehr.
    Sofern die Entscheidung der Richterin rechtskräftig würde, ergibt sich aus dem Testament 2006 ja die Erbenstellung von A, welche nun das Geld hat.

    Nun, Erbenstellung ist ja noch ungeklärt.
    Ist hier ein Sicherungsbedürfnis vorhanden?
    Der Nachlasspfleger kann ja nun nicht mehr viel mehr tun als das Verfahren abzuwarten und ggf. die 20.000,00 € zu sichern bzw. von A einziehen. Macht dies Sinn? Oder entstehen nur Kosten für die (irgendwie ja schon) bekannten Erben?

    Aus den Erbscheinsakten ergibt sich nach Aussagen der Beteiligten (hauptsächlich A), dass wohl neben dem Grundbesitz tatsächlich nur ca. 20.0000 € Bankvermögen vorhanden war.

    Ich bitte euch um eure Einschätzung. Danke schon einmal für das Lesen des langen Textes.

  • Hätte man nicht eigentlich schon Anfang 2013 - als das Erbscheinverfahren streitig wurde - einen NP einsetzen müssen? Das Geld muss gesichert werden. Grundbesitz - falls es sich nicht nur um eine sumpfige Wiese handelt - bringt normalerweise auch ein Sicherungsbedürfnis mit sich.

  • Zunächst gehe ich davon aus, dass das erste Testament aus dem Jahr 2012, das den Widerruf beinahltet, ungeachtet dessen, dass die Erblasserin die Neutestierung abgebrochen hat, jedenfalls von der Erblasserin unterschrieben wurde. Denn ansonsten würde sich die von der Testierfähigkeit abhängige Frage nach der Wirksamkeit des Widerrufs gar nicht stellen.

    Mir kommt an der Sachverhaltsdarstellung etwas eigenartig vor, woher das Erbschaftsteuerfinanzamt weiß, dass ein Bevollmächtiger das Erblasserkonto aufgelöst hat. Die Meldung der Banken nach § 33 ErbStG nennt nach meiner Erfahrung lediglich etwaige Begünstigte zugunsten Dritter auf den Todesfall. Wenn es sich so verhielte, wäre Dein Problem gelöst, denn dann wäre das Guthaben mit dem Erbfall "automatisch" auf A übergegangen, ohne dass es einer diesbezüglichen Handlung von ihm bedurft hätte.

    Ich würde diesen Sachverhalt erst einmal aufklären.

  • Hier das Muster 1 zu § 1 ErbStDV.
    Von einer erforderlichen Angabe von Bevollmächtigen ist dort keine Rede.

    Muster 1 (§ 1 ErbStDV) [1] [2]


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    [tr][td]

    ………………………………

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    Firma

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    [tr][td]

    Erbschaftsteuer

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    [/TABLE]


    [TABLE='class: blanko stretch']

    [tr][td]

    An das

    [/td][/tr][tr][td]

    Finanzamt ………………………

    [/td][/tr][tr][td]

    – Erbschaftsteuerstelle –

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    [tr][td]

    Anzeige

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    über die Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens (§ 33 Abs. 1 ErbStG und § 1 ErbStDV)

    [/td][/tr]


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    [tr][td][/td][td][/td][td][/td][/tr][tr][td]

    1.

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    Erblasser Name, Vorname, Identifikationsnummer

    [/td][td]

    ………………………………………………………………………

    [/td][/tr][tr][td][/td][td]

    Geburtstag

    [/td][td]

    ………………

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    Anschrift

    [/td][td]

    ………………………………………………………………………

    [/td][/tr][tr][td][/td][td]

    Todestag

    [/td][td]

    ……………… Sterbeort …………………………………………

    [/td][/tr][tr][td][/td][td]

    Standesamt

    [/td][td]

    ……………… Sterberegister-Nr. …………………………………

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    [TABLE='class: blanko stretch']
    [TR='bgcolor: #BBBBBB']

    [td]

    2.

    [/td]


    [TD='colspan: 4'] Guthaben und andere Forderungen, auch Gemeinschaftskonten[/TD]
    [/TR]
    [TR='bgcolor: #BBBBBB']

    [td][/td][td]

    IBAN

    [/td][td]

    Nennbetrag am Todestag ohne Zinsen für das Jahr des Todes (volle EUR)

    [/td][td]

    Aufgelaufene Zinsen bis zum Todestag (volle EUR)

    [/td][td]

    Hat der Kontoinhaber mit dem Kreditinstitut vereinbart, dass die Guthaben oder eines derselben mit seinem Tod auf eine bestimmte Person übergehen? Wenn ja: Name und genaue Anschrift dieser Person

    [/td]


    [/TR]

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    1

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    2

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    3

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    4

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    [TD='colspan: 4'] Von den Angaben in Spalte 1 entfallen auf unselbständige Zweigniederlassungen im Ausland: [/TD]

    [/tr][tr][td][/td]


    [TD='colspan: 4'] IBAN:[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    [TABLE='class: blanko stretch']
    [TR='bgcolor: #BBBBBB']

    [td]

    3.

    [/td]


    [TD='colspan: 5'] Wertpapiere, Anteile, Genussscheine und dergleichen, auch solche in Gemeinschaftsdepots[/TD]
    [/TR]
    [TR='bgcolor: #BBBBBB']

    [td][/td][td]

    Bezeichnung der Wertpapiere usw.
    Wertpapierkenn-Nr.

    [/td][td]

    Nennbetrag am Todestag (volle EUR)

    [/td][td]

    Kurswert bzw. Rücknahmepreis am Todestag (volle EUR)

    [/td][td]

    Stückzinsen bis zum Todestag (volle EUR)

    [/td][td]

    Bemerkungen

    [/td]


    [/TR]

    [tr][td][/td][td]

    1

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    2

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    3

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    4

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    5

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    [TD='colspan: 5'] Von den Angaben in Spalte 1 entfallen auf unselbständige Zweigniederlassungen im Ausland: [/TD]

    [/tr][tr][td][/td]


    [TD='colspan: 5'] Bezeichnung der Wertpapiere usw., Wertpapierkenn-Nr.: [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    [TABLE='class: blanko stretch']

    [tr][td]

    4.

    [/td][td]

    Der Verstorbene hatte kein – ein Schließfach/ … Schließfächer

    [/td][td]

    Versicherungswert …………………… EUR

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    [TABLE='class: blanko stretch']

    [tr][td]

    5.

    [/td][td]

    Bemerkungen (z. B. über Schulden des Erblassers beim Kreditinstitut): ……………………………………………

    [/td][/tr][tr][td][/td][td]

    ……………………………………………………………………………………………………………………………………

    [/td][/tr][tr][td][/td][td]

    ……………………………………………………………………………………………………………………………………

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    [TABLE='class: blanko stretch']

    [tr][td][/td][td][/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][/tr][tr][td]

    …………………………………………

    [/td][td]

    …………………………………………………………

    [/td][/tr][tr][td]

    Ort, Datum

    [/td][td]

    Unterschrift

    [/td][/tr]


    [/TABLE]

  • @ Carlson: Gute Frage. Der Kollege hat damals die Testamente eröffnet. Dann wurde ein notarieller Erbscheinsantrag gestellt und folglich wurde eine Richtersache draus. Ein Gesprächs-Austausch bezüglich einer Pflegschaft gab es sicher einfach nicht. Damals hätte es sich wohl auf jeden Fall "gelohnt". Die Frage ist, ob jetzt immer noch Dinge zu sichern sind. Anfragen vom Grundsteueramt / Ordnungsamt o.ä. gibt es jedenfalls nicht. @ Cromwell: Stimmt, dieses "abgebrochene" 2012er Testament hat die Erblasserin feinsäuberlich mit Datum und Unterschrift versehen. Diesem Austausch zwischen Bank und Finanzamt werde ich nachgehen und mich an die Strippe setzen. Danke! Ich bin davon ausgegangen, dass die Bank kalte Füße bekommen hat und einer (ggf. falschen) Stelle Bescheid geben wollte. Was ich mir überlegt habe:Es ist doch auch gut möglich, dass die Bank A das Geld aufgrund der Vollmacht (sofern diese transmortal ist) ausgezahlt hat. Wäre A eine unbeteiligte dritte Person könnte ich ja nun beruhigt sagen, A ist bevollmächtigt, alles zu regeln, man braucht für eine Sicherung keinen Nachlasspfleger. Aber ist dadurch, dass A ja gleichzeitig ein sich streitender Erbe ist, nicht erst ein Sicherungsbedürfnis da? ... Späterer Zusatz: Seht mir die mangelnde Lesbarkeit nach. Meine Absätze werden mir gerade regelmäßig entfernt.

  • Ich habe jetzt endlich mit dem Sachbearbeiter beim FA sprechen können.Die Benachrichtigung von der Bank waren wohl außer der Norm. Die Konten von insgesamt 20.000,00 € existieren wohl noch und wurden nur auf die Bevollmächtigte A umgeschrieben (?), wieviel davon auf den Konten noch da ist, ist unklar.Nachdem das FA erfahren hat, dass ein ES-Verfahren läuft, wollen sie keine Nachlasspflegschaft mehr, zumindest nicht bis zur Entscheidung des OLG. Die Hauptsorge hatten sie wohl hinsichtlich des Grundstücks, aber auf ein paar Monate komme es auch nicht mehr an.Ich könnte hier einen Vermerk machen, dass der Antrag hier zunächst nicht weiterverfolgt wird, allerdings habe ich ja eine Verpflichtung von Amts wegen und daher etwas Bauchschmerzen. Oder ist es cleverer, auch erst mal die Entscheidung des OLG abzuwarten?

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