Guten Morgen zusammen,
ich bitte euch um eure Einschätzung.
Sachverhalt ist folgender:
- Erblasserin errichtet:
1 .2006 ein Testament, nach dem sie A als Alleinerbin einsetzt
2. 2012 ein Testament, nach dem sie vorherige Testamente widerruft und dann schreibt "Meinen letzten Willen fasse ich wie folgt neu:" und dann abbricht.
3. ebenfalls 2012 noch 2 Testamente, in denen Vermächtnisse ausgesprochen werden
- Ende 2012 verstirbt Erblasserin
- Anfang 2013 stellen gesetzliche Erben ein Erbscheinsantrag (gesetzliche Erbfolge)
- A wehrt sich und es folgen jahrelang Gutachten und Zeugenaussagen über die Testierfähigkeit der Erblasserin
- November 2016: Richterin weist Erbscheinsantrag der gesetzlichen Erben zurück (Erblasserin sei im Jahre 2006 testierfähig, im Jahre 2012 jedoch nicht mehr gewesen) + diese legen Beschwerde ein
- Anfang/Mitte Dez:
Das Finanzamt (Erbschaftssteuerstelle) regt eine Nachlasspflegschaft an. Im Einzelnen erklären sie, dass die Erblasserin und Grundbesitz und laut Aussage der Bank ein Bankvermögen von 20.000,00 € hinterlassen habe.
Diese 20.000,00 € wurden aufgrund einer Bankvollmacht (!) auf A (eingesetzte Erbin im Testament von 2006) umgeschrieben, nach Mitteilung der Bank. Das Finanzamt hält daher eine Sicherung nach § 1960 BGB für erforderlich.
Die Akten müssen wegen der Beschwerde jetzt zum OLG. Danach sieht man sie vermutlich monatelang nicht mehr.
Sofern die Entscheidung der Richterin rechtskräftig würde, ergibt sich aus dem Testament 2006 ja die Erbenstellung von A, welche nun das Geld hat.
Nun, Erbenstellung ist ja noch ungeklärt.
Ist hier ein Sicherungsbedürfnis vorhanden?
Der Nachlasspfleger kann ja nun nicht mehr viel mehr tun als das Verfahren abzuwarten und ggf. die 20.000,00 € zu sichern bzw. von A einziehen. Macht dies Sinn? Oder entstehen nur Kosten für die (irgendwie ja schon) bekannten Erben?
Aus den Erbscheinsakten ergibt sich nach Aussagen der Beteiligten (hauptsächlich A), dass wohl neben dem Grundbesitz tatsächlich nur ca. 20.0000 € Bankvermögen vorhanden war.
Ich bitte euch um eure Einschätzung. Danke schon einmal für das Lesen des langen Textes.