Das volljährig gewordene Kind versucht, beim Vater per Pfüb rückständigen Unterhalt einzutreiben. Bei Erlass des Pfübs hab ich leider übersehen, dass der Titel noch zu Gunsten der Mutter als Vertretung für das damals noch minderjährige Kind erlassen wurde. Die Schuldnervertretung hat entsprechend Erinnerung eingelegt und beantragt, den Pfüb aufzuheben. Wie gehe ich hier vor? Kann der Mangel geheilt werden, indem die Rechtsnachfolgeklausel beantragt und dem Schuldner zugestellt wird?
Unterhaltspfändung Rechtsnachfolge
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cawo80 -
23. Dezember 2016 um 13:15
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Ist Gläubiger laut Titel das Kind vertreten durch die Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin?
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Es handelt sich um eine gerichtliche Vereinbarung. Antragstellerin war die Mutter, der Antragsgegner zahlt zu Händen der Antragstellerin für das minderjährige Kind einen bestimmten Betrag.
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ich weiss, die Weihnachtsfeiertage....hat trotzdem jemand eine Idee?
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