Im Grundbuch ist eine Eigentümerbriefgrundschuld i.H.v. 300.000 Euro eingetragen.
Der Brief ist für kraftlos erklärt worden.
Das Finanzamt legt mir jetzt vor: einen PfüB über einen gepfändeten Teilbetrag i.H.v. 20.000 Euro sowie den Beschluss über die Kraftloserklärung und beantragt die "Ausstellung eines neuen Briefes und Übersendung an das Finanzamt".
Meine Fragen:
Die Pfändung ist ja außerhalb des Grundbuches wirksam geworden; Eintragung im GB wäre nur GB-Berichtigung
--> kann das Finanzamt nur die Erteilung eines neuen Briefes beantragen ohne dass das GB zugleich berichtigt werden soll?
--> Oder soll ich einen Antrag vom Finanzamt auf GB-Berichtigung verlangen?
Wie hat der beantragte Brief zu lauten?
--> Wird nur ein Teilbrief über die gepfändeten 20.000 Euro erstellt?
--> Was ist mit den nicht gepfändeten restlichen 280.000 Euro? Wird darüber kein Brief erteilt?
--> Oder wird ein neuer Brief über die gesamten 300.000 Euro erstellt u. die Pfändung i.H.v. 20.000 Euro darauf vermerkt und der Brief dann dem Finanzamt ausgehändigt?
Ich hoffe sehr auf hilfreiche Antworten