Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO vorliegen (zugrundeliegender Titel ist ein Vollstreckungsbescheid des ZeMa Berlin-Brandenburg), in dem die Gläbigerpartei nur in einem Nebensatz noch erwähnt, dass der KFB als "europäischer Vollstreckungstitel benötigt" wird, da der Schuldner in Österreich wohnt und dort vollstreckt werden soll.
So...nun bin ich ehrlich gesagt zum ersten Mal mit dem Thema europäischer Vollstreckung konfrontiert und finde mich überhaupt gar nicht zurecht.
Lieg ich immerhin schon mal richtig in der vagen Annahme, dass ich die EUVTVO zu beachten habe? Das Formular habe ich ja schon mal gefunden. Aber der Verfahrensablauf ist mir mehr als schleierhaft...
Wie muss ich nun schrittweise vorgehen?
Es tut mir Leid, aber ich hab wirklich sowas von keine Ahnung und alles, was ich im Internet dazu finden kann, verwirrt mich momentan mehr als dass es mir weiterhilft! Kollegen konnten mir leider auch nicht helfen, es scheint bisher einfach niemand einen solchen Antrag auf dem Tisch gehabt zu haben...