Der Erblasser hat im priv. Testament verfügt:
Ich setze meine Ehefrau und meinen Sohn als Erben ein.
Nacherbe beim Tod meiner Ehefrau ist mein Sohn.
Nacherbe beim Tod meines Sohnes ist meine Ehefrau.
Im Erbscheinsantrag des Notars ist (wie üblich) nichts zur Ersatznacherbfolge gesagt.
Es wird ein Erbschein folgenden Inhalts beantragt:
Erben des A
sind seine Ehefrau...
und sein Sohn....
- zu je 1/2.
Die Erben sind jedoch nur Vorerben. Nacherbe ist jeweils der andere von beiden.
Meiner Meinung nach liegt kein Fall von § 2069 BGB vor. Muss der Erbschein auch enthalten, dass Ersatznacherben nicht benannt sind?