hallo,
der Betreute lebt nach dem Tod seiner Ehefrau vor drei Monaten im Heim und der Betreuer hat den Wohnungsmietvertrag gekündigt. Aufgrund der Heimkosten konnten die letzen Mieten nicht mehr beglichen werden. Nun kommt der Vermieter und macht sein Vermieterpfandrecht geltend und erklärt , dass er von dem Betreuer die Erklärung verlangt, dass er sämtliches Inventar vernichten kann. Der Betreuer unterschreibt diese Erklärung nicht, da das Inventar nicht nur dem Betreuten , sondern auch noch einem Sohn aus 1. Ehe der Ehefrau als Erben der vorverstorbenen Ehefrau gehören dürfte. Der Vermieter bittet beim Betreuungsgericht um Hilfe. Was tun ? Das Nachlassgericht lehnt die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft ab, da ja ein Erbe der Erhefrau - nämlich unser betreuter Ehemann - bekannt ist. Wäre eventuell eine Abwesenheitspflegschaft eine Lösung ?