Ich habe in Abt. II ein "Losungsrecht der früheren Realrechtsbesitzer im Falle der Veräußerung eines Grundstücks an einen Auswärtigen (...)" stehen. Um was für ein Recht handelt sich es hierbei? Dieses alt-württembergische Recht wurde umgeschrieben (stammt also wohl aus der Zeit vor 1900).
Wie wird für die Löschung nachgewiesen, wer Berechtigter ist? Nebenbei: Was ist eigentlich Inhalt eines Losungsrechts?