Losungsrecht für Realrechtsbesitzer

  • Ich habe in Abt. II ein "Losungsrecht der früheren Realrechtsbesitzer im Falle der Veräußerung eines Grundstücks an einen Auswärtigen (...)" stehen. Um was für ein Recht handelt sich es hierbei? Dieses alt-württembergische Recht wurde umgeschrieben (stammt also wohl aus der Zeit vor 1900).

    Wie wird für die Löschung nachgewiesen, wer Berechtigter ist? Nebenbei: Was ist eigentlich Inhalt eines Losungsrechts?

    Einmal editiert, zuletzt von Grag (5. April 2017 um 22:40) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Es ist eine Art Vorkaufsrecht, das gesetzlich und vertraglich vereinbarte Recht das dem Berechtigten den Anspruch gibt, eine Sache im Falle des Verkaufs an einen Minderberechtigten gegen Zahlung des Kaupreises an sich zu ziehen (typisch Erblosung, Nachbarlosung)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!