Hallo zusammen,
in vorliegendem Fall hat der Kläger die Kosten zu tragen - der Beklagtenvertreter gibt an, dass die Beklagten vorsteuerabzugsberechtigt sind, der Prozess jedoch von der hinter der Partei stehenden Versicherung geführt wird - welche nicht Partei des Verfahrens ist - und diese jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Folglich er beantragt die 19% und die Gegenseite sagt nichts dazu. Hat jemand mit einer solchen Fallkonstellation bereits Erfahrungen?
Ich danke euch