Hallo zusammen,
mir liegt folgender Fall vor:
Im Grundbuch waren zwei Grundstücke gebucht, eines wurde vor ca. einem Jahr dem anderen als Bestandteil zugeschrieben, jetzt kam der Antrag auf Verschmelzung.
Das herrschende Grundstück war schon vor Bestandteilszuschreibung mit einer Vormerkung für eine Hypothek belastet, da ich nichts gegenteiliges gefunden habe bin ich der Meinung, dass 1131 BGB hier nicht anwendbar ist und habe den Notar um eine Pfanderstreckung gebeten. Darauf hat der Notar seinen Antrag kommentarlos zurückgenommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Vormerkung an dem Flurstück bestehen lassen kann oder etwas in Richtung erneuter Teilung unternehmen muss?
Habe leider keine wirklich passenden Fundstellen dazu gefunden und nachdem ich jetzt so lange gesucht habe, hoffe ich hier hat jemand eine guten Tipp.
Freundliche Grüße