25. April 2017 um 10:40 #1 Kurze Frage:Kann der Teilungsanspruch aus der Teilungsversteigerung gepfändet werden? wenn ja, wo kann ich da nachlesen?
25. April 2017 um 11:36 #2 meinst du den Auseinandersetzungsanspruch, um in die Teilungsversteigerung zu kommen?Stöber Forderungspfändung ist da grundsätzlich informativ.