Hallo.
Mir liegt ein Testament vor, wonach die Verstorbene 2013 in Ziffer 1. ihre eigene Stiftung zum Alleinerben einsetzt.
Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung war die Stiftung noch nicht gegründet oder anerkannt.
Die Stiftung wurde namentlich und mit Zweck bei der Erbeinsetzung benannt. Ferner wurde angegeben, dass die Stiftung einen Vorstand aus drei natürlichen Personen haben soll.
Sodann folgt eine Ziffer 2. Hier heißt es, dass, für den Fall, dass die Stiftung noch nicht gegründet sein sollte, sie hiermit von Todes wegen errichtet wird und anliegende Stiftungssatzung haben soll.
Die Stiftung wurde 2014 noch zu Lebzeiten von der Verstorbenen gegründet.
Der im Testament angegebene Name und Zweck der Stiftung ist mit der aktuellen Stiftungssatzung identisch.
Jedoch nicht die Zahl der Vorstände. Laut aktueller Satzung besteht der Vorstand aus bis zu drei Personen.
Seht Ihr aufgrund des Unterschieds der im Testament gewollten Vorstandszahl zur aktuellen Satzung des Erben ein Problem?
Ich würde die Stiftung dennoch als Alleinerben sehen, da es ja nur eine Stiftung am Todestag mit dem bestimmten Namen und Zweck gibt. Die Vorstandszahl wurde von der Verstorbenen selbst bei der Anerkennung der Stiftung geändert, nur halt nicht im Testament noch angepasst.