Pflichtverteidigung/Angeklagter nicht erschienen

  • Hallo,

    bin mir gerade unsicher, ob ich eine Terminsgebühr abrechnen kann.

    Wir sind Pflichtverteitiger. Heute war Verhandlungstermin. Angeklagter ruft an, dass er im Krankenhaus sei. Sache vertagt auf September.

    Es wurde lediglich die Anwesenheit der Personen (StA und Anklagevertreter) festgestellt.

    Gibt es da eine Gebühr?

    Danke vorab

    Liane

  • Nein, muss nicht. Die TG kann auch ohne Stattfinden der HV anfallen (Vorb.4 Abs.3), und die HV kann auch stattfinden, ohne dass aufgerufen wurde (wenn etwa der Aufruf vergessen wurde, aber dann normal verhandelt wird). Wobei hier im konkreten Fall wohl ohne Aufruf niemand die Anwesenheit festgestellt haben dürfte.

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