hallo,
zwischen Haupt- und Ersatzbevollmächtigten besteht ein absolutes Misstrauensverhältnis. Die Ersatzbevollmächtigte verdächtigt den Hauptbevollmächtigten einen erheblichen Betrag in der Vergangenheit unterschlagen zu haben. Die gelieferten Zahlen sind aber sehr konfus uns lassen sich nicht wirklich mehr nachvollziehen.
Es ist eine Kontrollbetreuung eingerichtet worden . Die Kontrollbetreuerin bittet um Hilfestellung durch das Betreuungsgericht, da sie in die Angelegenheit keine Ruhe hereinbringen kann.
Lässt sich hier wirklich nur noch die Vollmacht widerrufen ?