Hallo,
es gab zwar zu dem Thema schon Beiträge, aber so richtig bin ich nicht draus schlau geworden....
Also ich soll eine Rechtsnachfolgeklausel wegen der Fusion zweier Krankenkassen erteilen. Vorgelegt wurde mir ein Bescheid des Bundesversicherungsamtes über die Genehmigung der Vereinigung. Darin steht auch, dass die Vereinigung ab... wirksam geworden ist.
Jetzt meine Frage: Reicht so ein Bescheid grundsätzlich aus? Und muss ich ihn dann in beglaubigter Form vom Bundesversicherungsamt haben?
Wird sowas vllt. auch in einem Gesetzblatt oder so veröffentlicht? Ich habe bislang gefunden, dass teilweise die Meinung vertreten wird, dass ich mir die Verträge vorlegen lassen muss. Aber eigentlich helfen die ja nicht, weil die Vereinigung ja wohl nur wirksam wird nachdem sie vom Bundesversicherungsamt genehmigt worden ist, oder? Das
würde ja eigentlich heißen, dass sogar nur der entsprechende Bescheid ausreichen würde.