Auflagenbegünstigte von Testament benachrichtigen?

  • Wir haben gerade im Kollegenkreis darüber diskutiert, ob Auflagenbegünstigte von Testamentseröffnung benachrichtigt werden müssen.
    Im Keidel, FamFG, Anm. 49 zu § 348 FamFG heisst es zwar:
    "Dazu gehören als mögliche Gewinner z.B. .....Auflagenbegünstigte...."
    Nach § 2194 BGB kann ja aber der Auflagenbegünstigte die Vollziehung der Auflage gerade nicht verlangen.
    Benachrichtigt Ihr Auflagenbegünstigte?

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