Hallo
ich habe mal wieder eine Frage.
Ich habe einen Übergabevertrag, in welchem auch ein Leibgeding für die Eltern, als Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB bestellt wird.
Unter anderem soll eine Reallast nur für einen Elternteil durch das Leibgeding gesichert werden. Geht das, auch wenn das Leibgeding in Berechtigung nach § 428 BGB sein soll?
Zusätzlich soll diese Reallast auch wertgesichert sein. Also wenn die Reallast so möglich ist, muss ich dann eine Wertsicherungsklausel hinsichtlich dieser Reallast direkt eintragen oder ist dies dann über die Bezugnahme abgedeckt?
Über Hilfe würde ich mich freuen!