Hallo,
der Gerichtsvollzieher sollte ein Ordnungsgeld vollstrecken. Die Vermögensauskunft ist nicht abgegeben worden. Der GV sendet nunmehr den erlassenen Haftbefehl zurück zur Akte mit dem Bemerken, dass die Vermögensauskunft nicht abgenommen werden konnte, weil der Schuldner nicht angetroffen worden ist. Was soll ich nunmehr veranlassen (Ordnungshaft)? Der Schuldner wird sich ja bei der JVA auch nicht stellen....