Ab wann beginnt das Fahrverbot nach Änderung von § 44 StGB, wenn die Tat vor dem 24.08.2017 begangen wurde ?
Ist das Fahrverbot in diesen Fällen wie bisher ab Rechtskraft wirksam und die Fahrverbotsfrist läuft erst ab dem Tag, ab dem der Führerschein sich in amtlicher Verwahrung befindet oder gilt zugunsten des Verurteilten das neue Recht, dass das Fahrverbot erst nach Ablauf eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft wirksam wird?
Gilt die Nacheinandervollstreckung von Fahrverboten auch für Taten vor dem 24.08.2017?