Hallo,
es wurden ca. 5.000,00 EUR als Erlös in der Versteigerung hinterlegt, als Empfangsberechtigte sind die Bank A und Rechtsanwalt B als Insolvenzverwalter (Verbraucherinsolvenz) der Eigentümerin angegeben worden.
Mittlerweile ist die Insolvenz aufgehoben, die Wohlverhaltensphase läuft, Rechtsanwalt B ist jetzt Treuhänder. Er wäre an sich bereit, den hinterlegten Betrag freizugeben, jedoch besteht die Frage, ob nicht die Schuldnerin selbst freigeben muss, oder ob der Treuhänder das auch kann.
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